1 |
C.I. Department of Collaterate Antrag auf Erteilung eines Nichteinwanderungsvisum
|
Genehmigt OMB 1405-0018 Gültig bis 30.09.2007 Aufwand ca. 1o Stunden Seite 1 von 5 |
Sie stellen das erste mal einen Visaantrag?
| BITTE IN MASCHINENSCHRIFT ODER DRUCKSCHRIFT AUSFÜLLEN |
|
B E L E H R U N G § 55 Abs.1 i.V.m. Abs. 2 Nr.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestimmt, dass ein Ausländer/eine Ausländerin aus Cognac Island ausgewiesen werden kann, wenn er/sie im Visumverfahren falsche oder unrichtige Angaben zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht hat. Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bewusste Falschangaben können zur Folge haben, dass der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wird bzw. die Antragstellerin/der Antragsteller aus Cognac Island ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde. |
||
(C) (P) 2003-11 musa kollateralkunst, Köln----------------- Home - Kontakt - Seminar - ShareHolding - Presse - Impressum - Datenschutz |